Nebenkosten

Endreinigung59,50 Euro
Wäschepaket pro Person15,- Euro
Bettwäsche (1 Bezug pro Person und 1 Laken)im Wäschepaket inklusive
Handtücher (1 Stück pro Person)im Wäschepaket inklusive
Duschtücher (1 Stück pro Person)im Wäschepaket inklusive
Geschirrhandtuch (1 Stück)im Wäschepaket inklusive
PKW-Stellplatz5,- Euro (einmalig)
Strom, Wasser, Heizunginklusive
W-LANinklusive

W-LAN

Selbstverständlich ist kostenfreies W-LAN vorhanden. Die Zugangsberechtigung erhalten Sie bei Anreise. 

PKW-Stellplatz

Ein PKW-Stellplatz steht Ihnen auf dem eigenen Grundstück (direkt an der Wohnung) kostenlos während Ihres Urlaubs zur Verfügung.

Fahrrad-Stellplatz

Wir haben einen Fahrradschuppen direkt auf dem Grundstück. Hier können Sie gern Ihre mitgebrachten oder ausgeliehenen Fahrräder sicher abstellen. 

Hinweise und Mietbedingungen

  • Nichtraucher innerhalb der Wohnungen
  • Haustiere auf Anfrage
  • Mindestmietdauer Vor- und Nachsaison: 3 Tage
  • Mindestmietdauer Hauptsaison: 5 Tage
  • maximale Belegung: 2 Personen
  • Anreise ab 15.00 Uhr
  • Abreise bis 10.00 Uhr

Serviceleistungen (bei Bedarf)

Zwischenreinigung35,- Euro
zusätzliches Wäschepaket (2x Handtuch, 2x Duschtuch, 1x Geschirrhandtuch) – bei Buchung ab 14 Tagen kostenlos10,- Euro

Kurabgabe

Das Ostseebad Binz ist ganzjährig tageskurabgabepflichtig. Die Regelungen zur Kurabgabe sind in der „Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Binz“, Stand 07.12.2023, festgeschrieben. 

Die Höhe der Kurabgabe im Ostseebad Binz beträgt gemäß der o.g. Satzung: ganzjährig 3,40 Euro pro kurabgabepflichtiger Person und Aufenthaltstag. Der An- und Abreisetag werden als je ein Aufenthaltstag berechnet. Die Jahreskurabgabe beträgt pro Person und Kalenderjahr 102,00 Euro. Die Kurabgabe beträgt für Tagesgäste 3,40 Euro.

Abgabenbefreiung: 1. Einwohner der Gemeinde Ostseebad Binz 2. Personen mit einem Behinderungsgrad von 100 gegen Vorlage des Ausweises 3. Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres (3. Geburtstag -1 Jahr) 4. Halter und Besitzer von Assistenzhunden, das heißt Blindenführerhunde, medizinische Signalhunde, Behindertenbegleithunde, für die Zahlung der Abgabe für die vorgenannten Hunde, wenn im Ausweis eines schwerbehinderten Menschen, der ein Hund mitführt, die Berechtigung zur Mitnahme eines Assistenzhundes nachgewiesen ist. 5. Personen, die in der Gemeinde Ostseebad Binz in einem Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen oder einen vom Gewerbeamt genehmigten Gewerbe nachgehen. Gleiches gilt für Personen, die sich vorübergehend in der Gemeinde Ostseebad Binz in Ausübung ihres Berufes aufhalten (zum Beispiel Dienstreisen), soweit der Aufenthalt ganz oder zumindest weit überwiegend aus beruflichen Gründen erfolgt.